Information zum Bildungs- und teilhabepaket

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind - als individuelle Leistungen - vorgesehen für Kinder aus Bedarfsgemeinschaften, das heißt: Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Asylbewerber, die eine allgemein oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.


Diese Kinder und Jugendlichen haben nach § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) einen individuellen Rechtsanspruch auf:

  • die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge durch die Kindertageseinrichtung,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro je Schuljahr: 70 Euro zum 1.August, 30 Euro zum 1.Februar,
  • Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung),
  • eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen (Formular Lernförderung)
  • die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen warmen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (zum Beispiel im Rahmen von Ganztags oder Betreuung), Eigenanteil von 1 Euro/Tag
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 Euro für:
  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen und Verbänden.

Anträge

Die Leistungen werden auf Antrag bewilligt.

Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus Wentorf, Hauptstraße 16 in Zimmer 10.


Antragstellung bei:

  • den zuständigen Jobcentern (für SGB-II-Leistungsbezieher)
  • der zuständigen Stelle in der Kreis- oder Stadtverwaltung oder Gemeinde (für Leistungsberechtigte nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger)

 

Leistungen werden erbracht durch:

  •  personalisierte Gutscheine
  • Direktzahlungen an die Anbieter der Leistungen
  • Geldleistung (Schulbasispaket, Schülerbeförderung)